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Wertvolle Impulse

Mandantenportal

Ein weiterer Service für Sie - kostenlos

Mit dem Online-Mandantenportal können Sie sich als Mandant rund um die Uhr bei uns einloggen und auf Ihre bei uns für Sie geführten Unterlagen zugreifen.

Das Mandantenportal ersetzt in weiten Teilen die papiergebundene Kommunikation zwischen Ihnen als Mandant und uns.

Übersichtlich erhalten Sie online alle Ihre Akten und den dazugehörigen Schriftverkehr vollständig und sortiert bereitgestellt. Sie können in Ruhe Einsicht in den Schriftverkehr nehmen, sich diesen ausdrucken oder archivieren. Ihr Mandantenportal ist auch allen mobilen Endgeräten wie Tablets und Smartphones optisch angepasst.

Sicherheit
Das umfangreiche Sicherheitspaket, das hinter dem Online-Mandantenportal steht, schützt Ihre Daten vor unberechtigten Zugriffen. Eine permanente SSL-Verschlüsselung bei der Datenübertragung, zentrale Virus- und Firewall-Anlagen, die jede Nachricht automatisch auf Viren scannen, zertifizierter Hochsicherheitsserver, automatische Passwortgenerierung und strengste Beachtung der Datenschutzrichtlinien garantieren höchste Sicherheitsstandards.

Wie kann ich mein Online-Mandantenportal einsehen?
Sie erhalten von uns Zugangsdaten und die Information, unter welcher Internetadresse Ihr Online-Mandantenportal verfügbar ist. Nutzen Sie dann Ihre persönlichen Zugangsdaten, um sich einzuloggen und Zugriff auf Ihr Portal zu erhalten. Falls Ihnen diese Zugangsdaten noch nicht vorliegen sollten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat unserer Kanzlei.

Wie werden Sie informiert?
Stellen wir für Sie neue Informationen in Ihr persönliches Portal ein, erhalten Sie auf Wunsch eine Benachrichtigung per E-Mail. So können Sie die Bearbeitung Ihres Falles nachvollziehen und sind stets aktuell informiert.

Bei Interesse senden Sie uns eine Email an: steuerberater@wissingpartner.de mit dem Stichwort: Mandantenportal

 

Änderung der Gebührenordnung zum 01. Juli 2020

Lange wurde darüber spekuliert, jetzt wurde es konkret: Die Steuerberatervergütungs-verordnung (StBVV) wurde geändert. Am 29. Juni 2020 wurde die „5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen” im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2020 S. 1495 ff) verkündet. Die darin enthaltenen Änderungen der StBVV traten am 1. Juli 2020 in Kraft.

Zum einen soll das Unterschriftserfordernis bei Rechnungsstellung § 9 StBVV durch Textform (z.B. durch Email) ersetzt werden können, sofern der Mandant hierzu einwilligt. Weiter kam es zu einer Anhebung der Obersätze. Es wurden aufgrund der Preisentwicklung sowie gestiegener Komplexität die Obersätze verschiedener Gebühren und des Gebührenrahmens erhöht. Dies betrifft insbesondere diese Positionen: hier

 

Veranstaltungen und Neuigkeiten

Durch regelmäßige Informationsabende liefern wir Ihnen wertvolle Impulse für Ihre erfolgreiche Geschäfts- und Vermögensentwicklung. So bieten wir Ihnen z.B. die Möglichkeit, sich mit anderen Mandanten auszutauschen

 

 

 

Aufgrund der derzeitigen Corona Pandemie fallen alle Veranstaltungen leider aus. Wir planen die ersten Veranstaltungen im Herbst 2021 vorzunehmen.

 

Erstgespräch

Grundsätzlich rechnen wir unsere Leistungen nach der StBVV (Steuerberater-vergütungsverordnung) ab. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein Erstgespräch bei uns in der Regel kostenpflichtig ist, und mit einem Stundensatz zwischen netto EUR 80,00 - EUR 150,00 abgerechnet wird. Folgt aus dem Gespräch ein Auftrag, wird Ihnen die Gebühr für das Erstgespräch angerechnet. 

 

Download:

Lohnbereich

  • Fragebogen Sofortmeldung Angestellter (hier)
  • Fragebogen Personal Angestellter (hier)
  • Fragebogen Personal Azubi (hier)
  • Fragebogen Personal geringfügige Beschäftigung (hier)

Stammdaten

  • Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (hier)
  • Mandatsaufnahmebogen Privatperson (hier)
  • Mandatsaufnahmebogen Kapital-/ Personengesellschaft (hier)
  • Sepa Lastschriftmandat - Kanzleileistungen (hier)
  • Sepa Lastschriftmandat - Finanzamt (hier)

Nützliches Allgemein

  • Tageskassenbericht Vorlage (hier)
  • Arbeitszimmer Miete (hier)
  • Arbeitszimmer Eigentum (hier)
  • Doppelte Haushaltsführung (hier)